Vienna Combat Academy

Kampfkunst auf höchstem Niveau

Seit 2019

Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Mitgliedschaft
Jänner 2026

Der freiwillige Beitritt für neue Mitglieder zum gemeinnützigen Verein Vienna Combat Academy - Training für Selbstverteidigung und Fitness erfolgt, nach persönlicher Abklärung der Vertragsbedingungen und Preisabos mit dem Team der Vienna Combat Academy, über den Link https://mitglied.net/100422 zu diesen allgemeinen Vertragsbedingungen.

Der Beitritt erfolgt mit Zustimmung zu den zuvor gelesenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) inkl. Verhaltenskodex und der zuvor gelesenen Datenschutzerklärung, der Wahl eines Preisabos sowie unter Angabe folgender persönlicher Daten:

Anrede
Vorname
Nachname
Straße & Hausnummer
Postleitzahl
Stadt
E-Mail
Telefon
Geburtsdatum

Das Mitglied verpflichtet sich, der Vienna Combat Academy (an office@viennacombatacademy.at) jede Änderung der im Mitgliedsvertrag gemachten Angaben – insbesondere Namensänderungen, Wohnsitzwechsel, Änderung der E-Mailadresse – unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Kommt das Mitglied dieser Verpflichtung nicht nach, gelten Schriftstücke der Vereinsleitung gegenüber dem Mitglied als zugegangen, wenn die Zustellung an die zuletzt bekannt gegebene E-Mailadresse des Mitgliedes durchgeführt worden ist.

I. Dauer und Beendigung der Mitgliedschaft

Der Mitgliedsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann seitens des Mitglieds unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat mit Wirkung zum Monatsletzten schriftlich (an office@viennacombatacademy.at) gekündigt werden.

Der Ausschluss eines Mitgliedes kann von der Vereinsleitung nur aus wichtigen Gründen beschlossen werden und muss umgehend schriftlich per E-Mail (an die vom Mitglied dem Verein bekannt gegebene E-Mail-Adresse) mitgeteilt werden.

Wichtige Gründe sind insbesondere:

  1. grober Verstoß bzw. mehrmaliger Verstoß gegen die allgemeinen Vertrags- und/oder Geschäftsbedingungen und/oder die Hausordnung/den Verhaltenskodex.
  2. unehrenhaftes und anstößiges Benehmen inner- oder außerhalb des Vereines;
  3. Rückstand bei der Zahlung der Mitgliedsbeiträge trotz schriftlicher Mahnung.

In diesen Fällen wird eine allenfalls bereits entrichtete Vorauszahlung des Mitgliedsbeitrags nicht rückerstattet. Dieser Betrag wird als pauschalierter, verschuldensunabhängiger Schadenersatz von der Vereinsleitung einbehalten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt der Vereinsleitung vorbehalten.

Die Mitgliedschaft endet darüber hinaus durch Auflösung des Vereins Vienna Combat Academy - Training für Selbstverteidigung und Fitness oder dauerhafte Stilllegung der Trainingseinrichtung, aus welchen Gründen immer. In diesem Fall werden allenfalls bereits geleistete Vorauszahlungen des Mitgliedsbeitrags anteilsmäßig rückerstattet.

Jedes Mitglied verpflichtet sich, gelernte Techniken nur im Notfall und Notwehrsituationen anzuwenden. Falls ein strafrechtliches Verfahren gegen ein Mitglied eingeleitet wird, hat es die Vienna Combat Academy von der Einleitung in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall hat die Vienna Combat Academy das Recht, die Mitgliedschaft fristlos zu beenden.

II. Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedschaft berechtigt entsprechend des Mitgliedsbeitrages zur Teilnahme an den Kursen (laut Preisabos und Stundenplan auf www.viennacombatacademy.at). Der Beitrag ist unabhängig von der Teilnahme und bietet die Möglichkeit, während der Vertragsdauer das Kursangebot zu nützen. Eine Beitragsfreistellung aufgrund von Verhinderungsgründen (wie Verletzungen oder Ortsabwesenheit) mit entsprechendem Nachweis liegt im Ermessen der Vereinsleitung.

Feiertage sind unterrichtsfreie Zeiten.

Der Zugang zum Training wird den Mitgliedern nach verpflichtendem Check-in am Empfang durch das Team der Vienna Combat Academy gewährt, wenn die im Folgenden beschriebenen Beitragsbedingungen erfüllt sind.

A. Ermäßigungen

Wird ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag angeboten, ist eine Ermäßigung für Mitglieder möglich, die eine Schule bzw. Ausbildung oder ein Studium absolvieren oder ihren Präsenzdienst bzw. ein freiwilliges soziales Jahr leisten. Trifft ein Ermäßigungsgrund für ein Mitglied nicht länger zu, hat dieses umgehend die Vienna Combat Academy zu informieren. Die Vienna Combat Academy ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis für das Vorliegen eines Ermäßigungsgrundes von ihren Mitgliedern zu verlangen. Kann der Nachweis nicht erbracht werden, wird der Mitgliedsbeitrag auf den Normalpreis angehoben.

B. Monatliche Zahlung

Der Mitgliedsbeitrag ist bis spätestens 15. des jeweiligen Monats an das Vereinskonto zu überweisen (kein automatischer SEPA-Einzug!). Kein Zutritt zum Training wird jedenfalls gewährt, wenn der Mitgliedsbeitrag trotz schriftlicher Mahnung zwei Monate (60 Tage) ausständig ist.

Die Mitgliedschaft kann bis zu drei Monaten im Jahr pausiert werden (auch ein, zwei oder drei einzelne Monate übers Jahr verteilt sind möglich). In dieser Zeit entfällt der Mitgliedsbeitrag und ist vom Mitglied nicht an das Vereinskonto zu überweisen. Ein Pausieren der Mitgliedschaft ist nur möglich, wenn das Mitglied der Vienna Combat Academy (an office@viennacombatacademy.at) Beginn und Dauer der gewünschten Vertragspause im Monat vor Beginn der Vertragspause bekannt gibt.

C. 12 Monate Vorauszahlung

Der Mitgliedsbeitrag ist innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsabschluss an das Vereinskonto zu überweisen. Kein Zutritt zum Training wird jedenfalls gewährt, wenn der Mitgliedsbeitrag trotz schriftlicher Mahnung zwei Wochen (14 Tage) nach Vertragsabschluss noch ausständig ist.

Die Mitgliedschaft kann bis zu drei Monaten im Jahr pausiert werden (auch ein, zwei oder drei einzelne Monate übers Jahr verteilt sind möglich). In dieser Zeit entfällt der Mitgliedsbeitrag und die Dauer der Vertragspause wird an die vorausbezahlte Beitragszeit angehängt. Ein Pausieren der Mitgliedschaft ist nur möglich, wenn das Mitglied der Vienna Combat Academy (an office@viennacombatacademy.at) Beginn und Dauer der gewünschten Vertragspause im Monat vor Beginn der Vertragspause bekannt gibt.

Bei einer Vorauszahlung des Mitgliedsbeitrags für 12 Monate (ein Jahr) erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, dass es zu keiner Rückerstattung durch die Vienna Combat Academy bei vorzeitiger Kündigung kommen kann.

D. Vorauszahlung für 10er Block

Das Mitglied ist mit einem 10er Block berechtigt, an zehn Trainingseinheiten der gewählten 10er Block Kategorie im Stundenplan laut Homepage teilzunehmen. Der 10er Block ist 15 Jahre gültig und nicht auf andere Personen übertragbar.

Der Mitgliedsbeitrag ist innerhalb von sieben Tagen nach Vertragsabschluss an das Vereinskonto zu überweisen. Kein Zutritt zum Training wird jedenfalls gewährt, wenn der Mitgliedsbeitrag trotz schriftlicher Mahnung zwei Wochen (14 Tage) nach Vertragsabschluss noch ausständig ist.

Bei einer Vorauszahlung des Mitgliedsbeitrags für eine Mitgliedschaft mit 10er Block erklärt sich das Mitglied damit einverstanden, dass es bei Kündigung zu keiner Rückerstattung nicht verbrauchter Einheiten durch die Vienna Combat Academy kommen kann.

Kontakt

Kaisermühlenstraße 24/2/201
1220 Wien